Europäischer Wettbewerb 2024

Anmeldeverfahren

Beim Europäischen Wettbewerb geht es um eine eigenständige und kreative Auseinandersetzung mit europäischen Themen. Der Europabezug der Arbeiten ist daher – neben den formalen Qualitätskriterien und der individuellen Lernleistung – ein entscheidendes Bewertungskriterium. Bei rein gestalterischen Arbeiten sollte der Europabezug altersgemäß schriftlich erläutert werden.

Die erste Jurierung des Europäischen Wettbewerbs findet an den Schulen statt. Lehrkräfte reichen danach bitte nur die Arbeiten auf Landesebene ein, die berechtigte Aussicht auf Erfolg haben (in der Regel maximal ein Drittel der erstellten Arbeiten). Die Landesjurys und die Bundesjury tagen im Februar und März.

Die Anmeldung für den Europäischen Wettbewerb erfolgt künftig online unter www.anmeldung-ew.de. Sowohl betreuende Lehrkräfte als auch diejenigen Schülerinnen und Schüler, deren Arbeiten auf Landesebene eingereicht werden, müssen sich hier registrieren. Lehrkräfte geben an, wie viele Schülerinnen und Schüler unter ihrer Leitung am Wettbewerb teilgenommen haben – auch diejenigen, deren Arbeiten nicht auf Landesebene eingereicht wurden. Schülerinnen und Schüler geben neben Daten zu ihrer Person und ihrer Wettbewerbsarbeit auch Einverständniserklärungen ab, die für die Durchführung des Wettbewerbs erforderlich sind.

Die neue Teilnehmerverwaltung garantiert einen verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit den personenbezogenen Daten unserer Teilnehmenden – deshalb ist es bei Schülerinnen und Schülern, die jünger als 18 Jahre sind, erforderlich, dass Erziehungsberechtigte ihr Einverständnis erteilen. Detaillierte Informationen stellt unsere Datenschutzerklärung zusammen.

Nach erfolgter Anmeldung wird für jede Arbeit ein Anmeldeformular doppelt ausgedruckt. Es wird einmal fest an die Arbeit geklebt und einmal lose angeheftet. Die Arbeiten sind (möglichst in einem Paket pro Schule) fristgerecht an die angegebenen Einsendeadressen in den Ländern zu schicken. Die Versandkosten für die Einsendung der Wettbewerbsarbeiten tragen die Einsender.

Ein Anspruch auf Rückgabe der eingereichten Arbeiten besteht nicht. Wir empfehlen daher, die Arbeiten vor der Einsendung zu dokumentieren. In der Regel erfolgt die Rückgabe der Arbeiten über die Landesbeauftragten des Europäischen Wettbewerbs.